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Aktuell

13. März 2025

Die Drittelregelung und die kleingärtnerische Nutzung

Drittelregelung in Kleingärten

Die Drittelregelung in Kleingärten sorgt immer wieder für Diskussionen. Auf der letzten Bezirksversammlung gab es dazu eine anschauliche Grafik, die ich euch nicht vorenthalten möchte.

Laut Bundeskleingartengesetz ist die Pachtfläche im Garten wie folgt zu nutzen:

  • 1⁄3 Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse)
  • 1⁄3 Laube, Terrasse und Wege
  • 1⁄3 Erholung (Ziergehölze, Stauden, Sommerblumen, Rasen, Biotope)

Details entnehmt bitte der beiliegenden PDF-Datei.

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