Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass das Parken auf den Wegen unserer Anlage nicht erlaubt ist. Auch das Befahren der Anlage ist laut Satzung nicht zulässig, wird aber (leider) auf Grund von Gewohnheitsrecht zum Beliefern schwerer Gegenstände toleriert.
Wenn ihr also zwecks Lieferung mit euren PKWs zu euren Gärten fahrt, entladet euer Fahrzeug und stellt es dann bitte unmittelbar auf den Parkplatz. Das gilt auch für Partys und Feste im.Vereinsheim.
Fahrt zwingend Schritt. Wir haben mittlerweile Recht viele Familien mit kleinen Kindern als Gartenpächter.
Pro Tipp; es gibt tolle klappbare Bollerwagen, mit denen man sehr gut Dinge vom Parkplatz zum eigenen Garten transportieren Zudem hat jeder eine Schubkarre im Garten.