In diesem Jahr werden uns wieder vermehrt Ratten in den Kleingärten gemeldet. Gegenwärtig fühlen sie sich hier wohl und freuen sich über Grill- und Essensreste und zahlreiche Unterschlupfmöglichkeiten.
Ablagerungen aller Art, verunreinigte Komposthaufen, verwilderte und ungepflegte Gärten, laden die Ratten zum Nestbau ein.

Wie kann ich Ratten von Anfang an fernhalten?

Als vorbeugende Maßnahme empfiehlt das Ordnungsamt, die Grundstücke in einem „guten Zustand zu halten.“ Das heißt:

  • Kein Abfall, Müll, Altholz oder Schrott im Garten lagern.
  • Speisereste nicht in der Toilette herunterspülen.
  • Fleisch-, Knochen- und sonstige Essensreste nicht auf dem Kompost entsorgen. Auch keine Kartoffelschalen oder verdorbenes Obst und Gemüse.
  • Müll mit nach Hause nehmen und dort entsorgen.
  • Müll nicht über die Papierkörbe der Gartenanlage entsorgen.
  • Verwilderte und ungepflegte Gärten sind ein wahres Rattenparadies. Es hilft, wenn der Garten in einem guten Pflegezustand gehalten wird.

Weitere Informationen:

umweltbundesamt.de/rattenmanagement

Rattenbefall vermeiden

Die große Vogelzählung

Viel Spaß bei der bundesweiten „Stunde der Gartenvögel“ vom 9. bis 11. Mai 2025! Wie jedes Jahr am zweiten Maiwochenende rufen der NABU und sein bayerischer Partner Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) Naturfreund*innen auf, eine Stunde lang Vögel im Garten, auf dem Balkon oder im Park zu zählen und zu melden. Die Teilnehmenden können darüber hinaus auch tolle Preise gewinnen. Im Mittelpunkt der Aktion stehen vertraute und weitverbreitete Vogelarten wie Meisen, Finken, Rotkehlchen und Spatzen. Nachmelden können Sie bis 19. Mai 2025.

Mehr Informationen unter https://www.stundedergartenvoegel.de

Anlagen:

Stunde der Gartenvögel 2025

 

Wie mir soeben Matthias Gernhardt vom Team Wasser mitgeteilt hat, wollen die Herren morgen (Samstag, 22.3.2025) zur Tat schreiten und das Wasser anstellen.

Achtet bitte darauf, dass alle Wasserhähne zu sind, damit es keine Überflutungen gibt.

Wir sehen uns im Garten. Gutgrün.

Drittelregelung in Kleingärten

Die Drittelregelung in Kleingärten sorgt immer wieder für Diskussionen. Auf der letzten Bezirksversammlung gab es dazu eine anschauliche Grafik, die ich euch nicht vorenthalten möchte.

Laut Bundeskleingartengesetz ist die Pachtfläche im Garten wie folgt zu nutzen:

  • 1⁄3 Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse)
  • 1⁄3 Laube, Terrasse und Wege
  • 1⁄3 Erholung (Ziergehölze, Stauden, Sommerblumen, Rasen, Biotope)

Details entnehmt bitte der beiliegenden PDF-Datei.

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