Drittelregelung in Kleingärten

Die Drittelregelung in Kleingärten sorgt immer wieder für Diskussionen. Auf der letzten Bezirksversammlung gab es dazu eine anschauliche Grafik, die ich euch nicht vorenthalten möchte.

Laut Bundeskleingartengesetz ist die Pachtfläche im Garten wie folgt zu nutzen:

  • 1⁄3 Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse)
  • 1⁄3 Laube, Terrasse und Wege
  • 1⁄3 Erholung (Ziergehölze, Stauden, Sommerblumen, Rasen, Biotope)

Details entnehmt bitte der beiliegenden PDF-Datei.

Es sieht so aus, als seien die Arbeiten im Zwergenweg abgeschlossen. Eine neue wassergebundene Decke ist aufgetragen. Und am Anfang und Ende des Weges ist jeweils ein Pöller, um das Befahren mit Fahrzeugen zu verhindern.

03-zwergenwerg
03-zwergenwerg
01-zwergenwerg
01-zwergenwerg
04-zwergenwerg
04-zwergenwerg
02-zwergenwerg
02-zwergenwerg

FeuerschaleHallo liebe Gartenfreund*innen,

am nächsten Samstag möchten wir relativ spontan zu einem kleinen Saisonabschluss mit Glühwein und Kaltgetränken einladen.
Samstag, 9.11. ab 17 Uhr am Vereinsheim.

Wer noch etwas beitragen möchte, bitte bei Anne melden.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

die Landschaftsgärtner haben sich gemeldet. Der Start der Sanierung des Zwergenweges ist auf die 45 KW, also auf den 6.11.2024, terminiert. Während der ca. einwöchigen Bauarbeiten ist der Zugang zu euren Gärten teilweise eingeschränkt.

GutGrün
Der Vorstand

Im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung von 13.10.2024 durften wir unseren Gartenfreunden Karin und Werner Grun zu 50-jähriger Mitgliedschaft im Gartenverein Südstern gratulieren. Da Karin aufgrund von Krankheit leider nicht anwesend und verhindert war, nahm Werner Grund die Urkunde und Ehrennadel des Stadtverbands und ein kleines Präsent des Vereins von unserem stellvertretenden Vorsitzenden Henryk Hölnigk in Empfang.

Ehrung Werner Grun mit Joachim und Henryk

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.