Die Drittelregelung in Kleingärten sorgt immer wieder für Diskussionen. Auf der letzten Bezirksversammlung gab es dazu eine anschauliche Grafik, die ich euch nicht vorenthalten möchte.
Laut Bundeskleingartengesetz ist die Pachtfläche im Garten wie folgt zu nutzen:
- 1⁄3 Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse)
- 1⁄3 Laube, Terrasse und Wege
- 1⁄3 Erholung (Ziergehölze, Stauden, Sommerblumen, Rasen, Biotope)
Details entnehmt bitte der beiliegenden PDF-Datei.