Offene Feuer und das Verbrennen von Grünrückständen und Abfällen jeglicher Art sind nicht gestattet. Das Verbrennen von Abfällen und belasteten Holz, wie alte Holzzäune, Holz mit Farbresten, Spanplatten und Möbel ist verboten und zudem strafbar.
Pizzaöfen oder Backöfen sind nicht erlaubt.
In den Lauben dürfen nur noch Öfen, sogenannte Kleinfeuerstellen betrieben werden, die Bestandschutz besitzen. Jeder Betreiber dieser Öfen ist gesetzlich verpflichtet, eine Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger durchführen zu lassen. Diese ist Kostenpflichtig. Die Feuerstättenbescheinigung ist dem Vorstand vorzulegen. Kann diese Bescheinigung nicht vorgelegt werden, muss die Feuerstätte stillgelegt werden. Der Neubau von Kaminen oder Öfen ist nicht erlaubt.
Der Vereinsvorstand ist nicht befugt hierfür eine Genehmigung zu erteilen. Bei einem Pächterwechsel sind auch die Öfen mit Bestandsschutz zu entfernen und die Kamine zurückzubauen. Zum Befeuern der Öfen mit Bestandsschutz, darf nur getrocknetes Holz und anderes geeignetes Material wie Briketts und Kohle, verbrannt werden. Der Trockengrad des Brennholzes ist dem Schornsteinfeger nachzuweisen. Sollte es zur Geruchsbelästigung oder Belästigung durch Qualm und Rauch kommen, ist die Befeuerung sofort einzustellen. Bei dauerhafter Belästigung werden diese Öfen außer Betrieb gesetzt.
Anlage: Schreiben des Stadtverbands