Offene Feuer und das Verbrennen von Grünrückständen und Abfällen jeglicher Art sind nicht gestattet. Das Verbrennen von Abfällen und belasteten Holz, wie alte Holzzäune, Holz mit Farbresten, Spanplatten und Möbel ist verboten und zudem strafbar.
Pizzaöfen oder Backöfen sind nicht erlaubt.