Drittelregelung in Kleingärten

Die Drittelregelung in Kleingärten sorgt immer wieder für Diskussionen. Auf der letzten Bezirksversammlung gab es dazu eine anschauliche Grafik, die ich euch nicht vorenthalten möchte.

Laut Bundeskleingartengesetz ist die Pachtfläche im Garten wie folgt zu nutzen:

  • 1⁄3 Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse)
  • 1⁄3 Laube, Terrasse und Wege
  • 1⁄3 Erholung (Ziergehölze, Stauden, Sommerblumen, Rasen, Biotope)

Details entnehmt bitte der beiliegenden PDF-Datei.

Es sieht so aus, als seien die Arbeiten im Zwergenweg abgeschlossen. Eine neue wassergebundene Decke ist aufgetragen. Und am Anfang und Ende des Weges ist jeweils ein Pöller, um das Befahren mit Fahrzeugen zu verhindern.

04-zwergenwerg
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02-zwergenwerg
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FeuerschaleHallo liebe Gartenfreund*innen,

am nächsten Samstag möchten wir relativ spontan zu einem kleinen Saisonabschluss mit Glühwein und Kaltgetränken einladen.
Samstag, 9.11. ab 17 Uhr am Vereinsheim.

Wer noch etwas beitragen möchte, bitte bei Anne melden.
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die Landschaftsgärtner haben sich gemeldet. Der Start der Sanierung des Zwergenweges ist auf die 45 KW, also auf den 6.11.2024, terminiert. Während der ca. einwöchigen Bauarbeiten ist der Zugang zu euren Gärten teilweise eingeschränkt.

GutGrün
Der Vorstand

Im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung von 13.10.2024 durften wir unseren Gartenfreunden Karin und Werner Grun zu 50-jähriger Mitgliedschaft im Gartenverein Südstern gratulieren. Da Karin aufgrund von Krankheit leider nicht anwesend und verhindert war, nahm Werner Grund die Urkunde und Ehrennadel des Stadtverbands und ein kleines Präsent des Vereins von unserem stellvertretenden Vorsitzenden Henryk Hölnigk in Empfang.

Ehrung Werner Grun mit Joachim und Henryk